Nachhaltigkeitsziel 14 – ‘Leben unter Wasser’
Das Nachhaltigkeitsziel 14 – ‘Leben unter Wasser’ – stellt 1 von 17 Zielen dar, die die Vereinten Nationen durch das Pariser Klimaabkommen 2015 beschlossen. Die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) sind miteinander verbunden – nur wenn sie gemeinsam realisiert werden, können wir das Problem des Klimawandels bewältigen. Die meisten der Ziele streben die Deadline 2030 an.

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- Armut beenden
- Ernährung sichern
- Gesundes Leben
- Bildung für alle
- Gleichstellung der Geschlechter
- Wasser und Sanitärversorgung
- Nachhaltige und moderne Energie
- Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit
- Widerstandsfähige Infrastruktur und nachhaltige Industrialisierung
- Ungleichheit verringern
- Nachhaltige Städte und Siedlungen
- Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen
- Klimawandel und seine Auswirkungen zu bekämpfen
- Leben unterr Wasser
- Landökosysteme schützen
- Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
- Umsetzungsmittel und globale Partnerschaft stärken
- Armut beenden
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nachhaltigkeitsziel 14
Das Nachhaltigkeitsziel 14 (SDG 14) strebt an, die nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen zu bewahren. Es repräsentiert die Mission von Ocean. Now!. SDG 14 besteht aus einer Vielzahl an Unterzielen:
14.1 Bis 2025 die Verschmutzung des Meeres aller Art verhindern und erheblich reduzieren.
14.2 Nachhaltiges Management und Schutz der Meeres- und Küstenökosysteme bis 2020, um erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden.
14.3 Minimierung und Bekämpfung der Auswirkungen der Versauerung der Ozeane, auch durch verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen.
14.4 Bis 2020 Ernte und Überfischung wirksam regulieren.
14.5 Bis 2020 sollen mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete erhalten bleiben.
14.6 Bis 2020 bestimmte Formen von Fischereisubventionen verbieten, die zu Überkapazitäten und Überfischung führen, und beseitigen Sie Subventionen, die zu illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei führen.
14.7 Bis 2030 die wirtschaftlichen Vorteile der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen für die kleinen Inselentwicklungsstaaten und die am wenigsten entwickelten Länder steigern.
14.A Die wissenschaftlichen Kenntnisse steigern, Forschungskapazitäten entwickeln und Wissen im Bereich der Meerestechnologie übertragen.
14.B Kleinen handwerklichen Fischern Zugang zu Meeresressourcen und -märkten ermöglichen.
14.C Verbesserung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen durch Umsetzung des Völkerrechts gemäß UNCLOS.


‘Leave No One Behind’
Im Mittelpunkt der Verabschiedung der COP 2030-Agenda steht ein ethisches Prinzip: „Lass niemanden zurück“. Es bedeutet die Priorisierung und schnelle Verfolgung von Aktionen für die ärmsten und am stärksten ausgegrenzten Menschen – bekannt als progressiver Universalismus. Wenn stattdessen die Richtlinien zuerst für die bessergestellten Gruppen und später für die am schlechtesten gestellten Gruppen umgesetzt werden, wird sich die bestehende Kluft zwischen ihnen wahrscheinlich vergrößern.
Um sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen in wirksame Maßnahmen umgesetzt werden, ist ein genaues Verständnis der Zielgruppen erforderlich. Die aufgeschlüsselten Daten werden benötigt, um alle gefährdeten Gruppen anzusprechen – darunter Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit HIV, ältere Menschen, indigene Völker, Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Migranten.
Das Prinzip “Lassen Sie niemanden zurück” ist sehr stark und wir hoffen, dass es von den reichsten Ländern der Welt am meisten geschätzt wird – wenn Sie andere zurücklassen, wird es immer Auswirkungen auf den Rest der Welt haben. Wir wünschen uns, dass sich diese Weisheit über den gesamten Planeten verbreitet.